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Notfallzulassungen für Milbeknock und Apollo 50 SC gegen Spinnmilben an Kartoffeln

15.05.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

19 07 10 Zulassung Für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff Chlorpropham Läuft Aus

Kartoffelerzeuger können bei der Bekämpfung von Spinnmilben auf zwei weitere Pflanzenschutzmittel zurückgreifen. Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) Notfallzulassungen für die beiden Pflanzenschutzmittel Milbeknock und Apollo 50 SC erteilt.

Das Akarizid Milbeknock (Wirkstoff: Milbemectin) darf über die bestehende Zulassung hinaus gegen Spinnmilben an Kartoffeln im Zeitraum vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 eingesetzt werden. Zusätzlich können Kartoffelerzeuger vom 15. Mai an und bis zum 11. September 2020 zur Bekämpfung von Spinnmilben das Kontaktakarzid Apollo 50 SC (Wirkstoff: Clofentezin) verwenden.

Alle aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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