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Notfallzulassungen für Movento SC 100 und Vertimec Pro

30.04.2018 | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) drei befristete Notfallzulassungen erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus dürfen die Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) und Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) bei der Bekämpfung des Gemeinen Birnenblattsaugers (Psylla pyri) an Birnen zum Einsatz gebracht werden. Beide Notfallzulassungen gelten für den Zeitraum vom 20. April bis zum 17. August 2018.

Darüber hinaus wurde für Movento SC 100 eine weitere Notfallzulassung erlassen. Diese gilt für die Anwendung gegen Apfelblutläuse (Eriosoma lanigerum) an Äpfeln und ist für den Zeitraum vom 18. April bis zum 15. August 2018 gültig.

Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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