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Notfallzulassungen für Proman und OLIE-H

08.07.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proman und OLIE-H erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Herbizid Proman (Wirkstoff: Metobromuron) zwischen dem 24. Juni und dem 21. Oktober 2019 über die bestehende Zulassung hinaus gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (Ausnahme: Klettenlabkraut) an Feldsalat verwendet werden.

Die Anwendung des Insektizids OLIE-H (Wirkstoff: Paraffinöl) gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln ist zwischen dem 19. Juni und dem 16. Oktober 2019 zulässig. Hier ist die Anwendung auf die Pflanzguterzeugung beschränkt.

Genauere Informationen zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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