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Quassia amara – Anwendung im Pflanzenschutz nicht länger zulässig

21.04.2020 | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) weist in einer Fachmeldung daraufhin, dass der Einsatz von Quassia amara als Insektizid im Pflanzenschutz nicht länger zulässig ist.

2012 wurde für Quassia amara ein Antrag auf Genehmigung als Grundstoff gestellt, allerdings konnte die Bearbeitung des Antrags aufgrund fehlender und nicht fristgerecht eingereichter Daten nicht abgeschlossen werden. Ein weiterer Einsatz von Quassia amara im Pflanzenschutz ist daher nicht länger zulässig.

Als Grundstoffe werden Stoffe definiert, die nicht primär als Pflanzenschutzmittel verwendet werden, aber dennoch im Pflanzenschutz zum Einsatz gebracht werden dürfen.

Detaillierte Informationen zum rechtlichen Hintergrund finden Sie in der Fachmeldung des BVL. Zusätzliche informiert das BVL auf seiner Webseite über die Regelungen zur Anwendung von Grundstoffen.


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