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Radieschen: Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel Benevia

14.05.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine 120 Tage geltende Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Benevia erlassen, welche ausschließlich zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege an Radieschen gültig ist. Die Notfallzulassung gilt nur für berufliche Anwender im Zeitraum vom 09.05.2019 bis 06.09.2019. Ein Einsatz im Haus- und Kleingarten ist nicht zulässig.

Das BVL begründete die Erteilung der Notfallzulassung mit einem durch die vorherrschenden Witterungsbedingungen begünstigten, hohen Aufkommen der Kleinen Kohlfliege und dem Fehlen anderer wirksamer Behandlungsalternativen. Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Benevia ist in Deutschland zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers an Kartoffeln zulässig. Es enthält den Wirkstoff Cyantraniliprole, der 2016 in der EU eine Genehmigung für die Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bis 2026 erhielt.

Die Notfallzulassung für Benevia erfüllt alle Kriterien des Pflanzenschutzrechts, insbesondere zum Schutz des Naturhaushalts. Um Organismen auf Nichtzielflächen und insbesondere in Gewässern zu schützen, müssen Mindestabstände eingehalten werden bzw. die Ausbringung muss mit verlustmindernder Technik vorgenommen werden. Benevia ist als bienengefährlich (B1) eingestuft und darf daher nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden. Gleiches gilt auch für Unkräuter.


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