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Rovral aquaflo: Notfallzulassung für Saatgutbehandlung im Gemüsebau

09.03.2018 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Fungizids Rovral aquaflo (Wirkstoff: Iprodion) für die Saatgutbehandlung im Gemüsebau erlassen.

Die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurde auf den Zeitraum vom 5. März bis zum 5. Juni 2018 befristet und gilt für folgende Kulturen: Spinat, Schnittmangold, Stielmangold, Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Feldsalat, Porree, Kohlgemüse, Radieschen, Rettich, Möhre, Knollensellerie, Gemüsefenchel, Bleichsellerie.

Ferner teilte das BVL mit, dass mit dem Wirkstoff Iprodion behandeltes Gemüsesaatgut bis zum 5. Juni 2018 ausgesät werden darf. Aufgrund der Notfallzulassung darf bis zum gleichen Zeitpunkt auch entsprechend behandeltes Gemüsesaatgut in Verkehr gebracht werden.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Notfallzulassung von Rovral aquaflo finden Sie hier.


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