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Notfallzulassungen für Movento 100 SC gegen Birnenblattsauger und Apfelblutlaus

14.04.2020 | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Zur Bekämpfung des Birnenblattsaugers und der Apfelblattlaus dürfen Erzeugerbetriebe befristet auf das Insektizid Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) zurückgreifen. Dies sehen zwei vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilte Notfallzulassungen vor.

Danach darf das Pflanzenschutzmittel über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) an Äpfeln zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung gilt vom 18. April bis zum 15. August 2020.

Eine weitere Notfallzulassung für Movento 100 SC erließ das BVL zur Bekämpfung des Gemeinen Birnenblattsaugers (Psylla pyri) an Birnen. Hier ist die Anwendung des Insektizids im Zeitraum vom 20. April bis zum 17. August 2020 zulässig.

Weitere Informationen zu den beiden Notfallzulassungen von Movento 100 SC sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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