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BVL erlässt Notfallgenehmigung für KARATE ZEON gegen Kirschessigfliege

27.06.2018 | Produktion | Rückstandsmonitoring

15 07 17 Kirschessigfliege

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine weitere Notfallzulassung für KARATE ZEON (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege in mehreren Kulturen erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus ist die Anwendung des Insektizids bei johannisbeerartigem Beerenobst, Heidelbeerarten und Holunder (Freiland) im Zeitraum vom 8. Juni bis zum 5. Oktober 2018 zulässig. Ferner darf KARATE ZEON gegen Kirschessigfliegen an himbeerartigen Beerenobst (Freiland und Gewächshaus) vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2018 eingesetzt werden.

Im März und April diesen Jahres hatte das BVL bereits mehrere Notfallzulassungen für das Insektizid zur Bekämpfung der Kirschessigfliege erteilt.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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