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Pflanzenschutzmittel mit lambda-Cyhalothrin - BVL widerruft Zulassung für weitere Anwendungen

06.02.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

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Am 18. Januar 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Life Scientific Lambda-Cyhalothrin (Zulassungsnummer 007213-00) zur Anwendung an Salaten widerrufen. Damit ist die Anwendung des Insektizids, das auch unter der Bezeichnung JAGUAR (Zulassungsnummer 007213-60) vertrieben wird, mit sofortiger Wirkung nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der beiden Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Am 17. Januar 2019 hatte das BVL bereits die Zulassung für die Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Zulassungsnummer 024675-00) und KUSTI (Zulassungsnummer 024675-60) zur Anwendung an Salaten und Dill widerrufen, ebenfalls mit sofortiger Wirkung.


Hintergründe der Widerrufe

Regelmäßig werden in der EU die Rückstandshöchstgehalte (RHG) für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe überprüft. Im Zuge der Verordnung (EU) 2018/960 vom 5. Juli 2018 wurden die RHG für den Wirkstoff lambda-Cyhalothrin ab dem 26. Januar 2019 in einigen Erzeugnissen abgesenkt.

Die abgesenkten RHG gelten für Erzeugnisse, die ab dem 26. Januar 2019 hergestellt oder in die EU eingeführt werden. Behandelte Erzeugnisse, die vor diesem Datum geerntet oder in die EU eingeführt wurden, sind somit auch nach diesem Stichtag verkehrsfähig, sofern sie die vor der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2018/960 geltenden RHG einhalten.

Weitere Informationen zum Widerruf finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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