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Weitere Notfallzulassung für die Anwendung von Karate Zeon an Äpfeln

27.03.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring | Labore

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine weitere Notfallzulassung für das Insektizid Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel gemäß des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegen Grüne Futterwanzen (Lygocoris pabulinus) an Äpfeln eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2020.

Im März 2020 hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für das Insektizid zur Bekämpfung von Rotbeinigen Baumwanzen, Grünen Reis- und Stinkwanzen, Grauen Gartenwanzen, Marmorierten Baumwanzen und Beerenwanzen an Äpfeln und Birnen veröffentlicht.

Weiterführende Informationen zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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