23.04.2025rss_feed
QS Newsletter
 

Liebe Leserinnen und Leser,

es gibt Neuigkeiten für Geflügel-, Rinder- und Schweinehalter!

In unserer neuen Reihe Was ist dran? erfahren alle Tierhalter heute, ob das QS-System wirklich ein Bürokratiemonster ist – oder eben nicht.

Mit Frag’ QS gehen wir einen kleinen Schritt weiter in die digitale Zukunft. Unser KI-gesteuerter Chatbot bietet Ihnen und allen anderen an QS-Interessierten erste Antworten auf dringende oder nicht so dringende Fragen. Sie haben Fragen?

Probieren Sie’s aus! Frag QS!

Ihr

Dr. Alexander Hinrichs


Was jetzt wichtig für Sie ist:



   

1. Mastrinderhalter: Vollständige Stammdaten für das Antibiotikamonitoring erforderlich!


Ab dem 1. Juli 2025 wird die Vollständigkeit der Stammdaten für Mastrinderhalter im QS-Antibiotikamonitoring geprüft. Es müssen die durchschnittlich belegten Tierplätze und die zuständige Tierarztpraxis hinterlegt sein, da ansonsten keine Auswertungen möglich sind. Fehlen diese Angaben, wird die Lieferberechtigung für die Rindermast entzogen, bis die Daten vollständig ergänzt sind. Sowohl die Sperrung als auch die Entsperrung erfolgen automatisch in der Datenbank. Bitte stellen Sie sicher, dass die Stammdaten – falls noch nicht geschehen – eingetragen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Bündler.
   
   

2. Frag' QS: Schnelle Antworten mit KI


Ab sofort steht auf der QS-Website die neue Funktion Frag' QS zur Verfügung. Der Chatbot nutzt Künstliche Intelligenz, um Ihnen schnell und präzise Antworten auf Ihre Fragen rund um das QS-System zu liefern. So werden Prozesse für QS-Systempartner weiter optimiert und der Zugang zu relevanten Informationen noch effizienter gestaltet. Frag´ QS und erhalte sofort die passende Antwort – direkt auf www.q-s.de!
   

Hätten Sie's gewusst?



   

1. Rinderhaltung: Für wie viele Tiere kann ich Tränken in der Buchtentrennwand anrechnen?


In der Gruppenhaltung ist bei Einzeltiertränken ein Tier-Tränkplatz-Verhältnis von höchstens 15:1 erforderlich (empfohlen 10:1). Dieses Verhältnis gilt auch bei der Anbringung von Einzeltiertränken in der Buchtentrennwand, wenn die Tränke von Tieren der beiden angrenzenden Buchten genutzt werden kann. Die Tränke in der Buchtentrennwand kann nicht doppelt (also für je 15 Tiere pro Bucht, also insgesamt 30) angerechnet werden; das Tier-Tränkplatz-Verhältnis von 15:1 gilt pro Tränke unabhängig davon, ob sich zwischen den Tieren eine Buchtentrennwand befindet oder nicht.

Sie wollen mehr wissen? Hier geht‘s zu den Erläuterungen.
   

Warum macht QS das?



   

1. Was ist dran: QS - Das Bürokratiemonster?


In der Reihe Was ist dran? greifen wir Ihre Rückmeldungen aus der Systempartnerumfrage 2025 auf. Den Anfang macht die häufige Kritik: Die Dokumentationen werden immer mehr. und Die Eigenkontrolle hat mehr als 40 Seiten.   Mit der Revision 2025 hat QS die Leitfäden in der Landwirtschaft umfassend überarbeitet, um Betriebe von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Jede Vorgabe wurde auf ihre Notwendigkeit zur Sicherung von Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Tiergesundheit überprüft, und gleichzeitig das eigenverantwortliche Handeln der Systempartner gestärkt. Vor allem aber: Nahezu alle Dokumentationen sind ohnehin aufgrund von Gesetzen und Verordnungen vorgeschrieben. Die allermeisten Dokumente müssen also nicht extra für QS erstellt werden.   Die Eigenkontrollchecklisten umfassen je nach Tierart tatsächlich 12 bis 16 Seiten. Sie bieten damit eine umfassende Unterstützung zu allem, was auf Ihrem Betrieb zur Sicherung der Qualität und Gesundheit von Mensch und Tier beachtet werden muss. Seit 2025 werden die Eigenkontrollchecklisten nicht mehr im Audit kontrolliert. Es liegt also in Ihrer Verantwortung, diese Checkliste aktiv zu nutzen und sich bestmöglich auf das Audit vorzubereiten.

Sie wollen mehr wissen? Hier geht‘s weiter.
   

QS in 3 Minuten (Infobrief)


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