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QS-Systempartner werden


Sie sind Erzeuger für Obst, Gemüse oder Kartoffeln oder transportieren als Logistikunternehmen Obst, Gemüse oder Kartoffeln? Oder be- und verarbeitet Ihr Unternehmen Obst, Gemüse oder Kartoffeln? Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Systemteilnahme bei QS.

Erzeuger Obst, Gemüse, Kartoffeln

Wenn Sie als Erzeugerbetrieb am QS-System teilnehmen möchten, wenden Sie sich an einen QS-Bündler Ihrer Wahl, er ist Ihr erster Ansprechpartner und berät Sie bei allen Fragen rund um QS: Er hilft Ihnen bei der Anmeldung, organisiert die Audits und kümmert sich um Ihre Teilnahme.

Eine Liste der QS-Bündler, alle zur Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen, Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.


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FAQs

Ansprechpartner

Dr. Annette Förschler

Großhändler Obst, Gemüse, Kartoffeln

Wenn Sie als Großhändler am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich über die QS-Datenbank an. Dort können Sie eine zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen, die bei Ihnen das Audit durchführt. Gleiches gilt auch für Agenturen und Packstationen. Nach erfolgreichem Audit gibt die Zertifizierungsstelle das Ergebnis in die QS-Datenbank ein. Anschließend erhalten Sie den QS-Systemvertrag zur Unterzeichnung. Nach Vertragsabschluss sind Sie dazu berechtigt, QS-Ware zu handeln/zu handhaben.

Alle für die Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen, Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.

 


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Ansprechpartner

Juliane Weinmann

Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln

Wenn Sie als Be- und/oder Verarbeitungsbetrieb oder Handelsbetrieb mit Bearbeitung/Verarbeitung am QS-System teilnehmen möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Dort können Sie eine zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen, die bei Ihnen das Audit durchführt.

Nach erfolgreichem Audit gibt die Zertifizierungsstelle das Ergebnis in die QS-Datenbank ein. Anschließend erhalten Sie den QS-Systemvertrag zur Unterzeichnung. Nach Vertragsabschluss sind Sie dazu berechtigt, QS-Ware zu handeln.

Insofern Sie als QS-GAP zertifizierter Erzeugerbetrieb Suppengrün herstellen oder Schälprozesse vornehmen und die diese bearbeiteten, ggf. verpackten Produkte als QS-Ware vermarkten möchten, wenden Sie sich als bitte an Ihren QS-Bündler.

Alle für die Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen, Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.


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für die Teilnahme am QS-System

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FAQs

Ansprechpartner

Juliane Weinmann

Logistikdienstleister Obst, Gemüse, Kartoffeln

Um die Lieferberechtigung für das QS-System zu erhalten, muss sich Ihr Unternehmen nach dem QS Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen. Alternativ dazu kann die Teilnahme auch über ein von QS anerkanntes Zertifikat erfolgen. Hierzu zählen: IFS Logistics, IFS Food und IFS Cash&Carry/Wholesale.

Für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden kann die Lieferberechtigung in das QS-System auch über eine Zertifizierung nach dem QS Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) oder eine Zertifizierung nach GMP+ (Scope Straßentransport) erlangt werden.

Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS bzw. GMP+ Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt.

Unabhängig davon über welches Zertifizierungssystem Sie am QS-System teilnehmen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen in der QS-Datenbank registrieren und eine Teilnahmeerklärung mit Ihrer Zertifizierungsstelle unterzeichnen.

Alle für die Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen, Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.


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Dokument (PDF / 94.4 KB)
QS für Spediteure
Dokument (PDF / 83.8 KB)
Infoblatt - Logistikunternehmen

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Ansprechpartner

Juliane Weinmann

Bündler Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln

Bündler sind die ersten Ansprechpartner für Erzeuger. Sie sind das Bindeglied zwischen den Betrieben und QS.

Bündler kann jede natürliche oder juristische Person sein. Als Bündler können zum Beispiel Erzeugergemeinschaften oder Verbände, regionale Organisationen oder Beratungsdienste tätig werden.

Wenn Sie Bündler werden möchten, nehmen Sie Kontakt mit QS auf und melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die das Audit durchführen wird.

 


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Ihre Ansprechpartnerinnen

Dr. Annette Förschler

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