Erzeuger Obst, Gemüse, Kartoffeln
Wenn Sie am als Erzeugerbetrieb am QS-System teilnehmen möchten, wenden Sie sich an einen QS-Bündler Ihrer Wahl, er ist Ihr erster Ansprechpartner und berät Sie bei allen Fragen rund um QS: Er hilft Ihnen bei der Anmeldung, organisiert die Audits und kümmert sich um Ihre Teilnahme.
Eine Liste der QS-Bündler, alle zur Systemteilnahme relevanten Leitfäden und Checklisten sowie Arbeitshilfen, Musterformulare und weitere Informationen finden Sie hier.
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Leitfäden, Anlagen, Checklisten
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FAQs
Als regelmäßig beauftragten Logistikdienstleister, der Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln übernimmt, müssen Sie in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik registriert und zugelassen sein.
Nicht im Geltungsbereich der Logistik inbegriffen sind:
- Transport vom Erzeuger zum Abnehmer
- Transporte vom Lieferanten zur Filiale des LEH.
- Transporte, die durch den eigenen Fuhrpark von QS-zertifizierten Großhändlern durchgeführt werden.
- Einmalig oder kurzfristig beauftragte Logistikdienstleister (z.B. zum Weihnachtsgeschäft). Diese müssen aber zur Einhaltung der relevanten QS-Anforderungen verpflichtet und im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft werden.
Eine zusätzliche Zertifizierung für die Stufe Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln muss erfolgen, wenn Ihr Unternehmen Produkte be- bzw. verarbeitet (bspw. zerkleinert, schält, reibt, hobelt, püriert, passiert, frostet, erhitzt, Konserven herstellt) und diese als QS-Ware vermarkten möchte.
Alternativ zur Teilnahme über eine Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Logistik, kann die Teilnahme auch über ein von QS anerkanntes Zertifikat erfolgen. Hierzu zählen:
- IFS Logistics,
- IFS Food und
- IFS Cash & Carry/Wholesale.
Darüber hinaus werden folgende Zertifizierungen für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden anerkannt:
- GMP+ (Scope Straßentransport)
- QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport)
Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS bzw. GMP+ Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt. Logistikunternehmen, die QS-Ware transportieren bzw. lagern wollen, müssen in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik (84) angemeldet sein (Ausnahme: Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) beim Transport loser Zwiebeln und Kartoffeln)
Sie haben die Möglichkeit, sich nach dem QS-Audit Großhandel oder nach einem kombinierten IFS-QS-Audit zertifizieren zu lassen. Mit dem Kombi-Audit können Sie beide Zertifikate erlangen und eine Doppelauditierung vermeiden.
Folgende IFS-QS-Kombiaudits sind möglich:
- IFS Food mit QS-Großhandel
- IFD Cash&Carry mit QS-Großhandel
- IFS Broker mit QS-Agentur
Unter den Geltungsbereich des Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln fallen folgende Prozesse:
- Zerkleinern
- Schälen
- Reiben
- Hobeln
- Pürieren
- Passieren
- Frosten
- Erhitzen (Kochen, Garen, Blanchieren, Pasteurisieren, Sterilisieren, Frittieren, Grillen, Rösten, Schmoren)
- Konservenproduktion
- Sprossenproduktion
Der Geltungsbereich des QS Leitfadens Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln bezieht sich auf Logistikunternehmen, die frisches, bearbeitetes und/oder verarbeitetes Obst, Gemüse, Kartoffeln ausschließlich transportieren und/oder lagern und ggf. kommissionieren, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind.
Unternehmen, die Ware darüber hinaus beispielsweise als Dienstleister Ware waschen, verpacken oder gar Eigentümer der Ware werden, müssen sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen.
Ihr Unternehmen kann sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen, wenn es einer der folgenden Rubrik zuzuordnen ist:
- Großhändler (mit physischem Warenkontakt), der Eigentümer der Ware wird,
- Agentur (ohne physischen Warenkontakt), die Eigentümer der Ware wird,
- Dienstleister mit Warenkontakt, der nicht Eigentümer der Ware wird (z. B. Packunternehmen)
Wenn Ihr Unternehmen ein Logistikunternehmen ist, das Waren ausschließlich transportiert und lagert und nicht Eigentümer der Ware wird, muss es nach dem Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert werden.
Sie melden Sie sich über einen sogenannten Bündler im QS-System an, das sind z.B. Erzeugerorganisationen, Agenturen oder Beratungsunternehmen. Eine Bündlerliste für Erzeuger finden Sie hier.
Sie entscheiden, ob Sie sich nach dem Standard QS Erzeugung oder dem Standard QS-GAP prüfen lassen. Mit einem QS-GAP-Audit erfüllen Sie gleichzeitig die GlobalG.A.P-Anforderungen. Durch die gegenseitige Anerkennung mit anderen Standards kann die Teilnahme am QS-System auch über ein GlobalG.A.P.-, ein Vegaplan- oder ein AMAG.A.P- Audit erfolgen.
Die Lieferberechtigung kann über die QS-Homepage überprüft werden. Hierfür gehen Sie auf die Seite www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html und klicken dort auf Suche: Landwirtschaft/Erzeugung. Dort können Sie Ihre QS-ID oder Ihre QS-Standortnummer (OGK-Nummer) eingeben und auf den Button Suchen klicken. Ist Ihr Unternehmen zugelassen, erscheint es dort zusammen mit der entsprechenden Produktionsart (z.B. Gemüseanbau Freiland) bzw. den zugelassenen Kulturen und dem hinterlegten Zertifizierungssystem (z.B. QS-GAP). Der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens werden nicht angezeigt.
Großhändler Obst, Gemüse, Kartoffeln
Wenn Sie als Großhändler am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich über die QS-Datenbank an. Dort können Sie eine zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen, die bei Ihnen das Audit durchführt. Gleiches gilt auch für Agenturen und Packstationen. Nach erfolgreichem Audit gibt die Zertifizierungsstelle das Ergebnis in die QS-Datenbank ein. Anschließend erhalten Sie den QS-Systemvertrag zur Unterzeichnung. Nach Vertragsabschluss sind Sie dazu berechtigt, QS-Ware zu handeln/zu handhaben.
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Als regelmäßig beauftragten Logistikdienstleister, der Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln übernimmt, müssen Sie in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik registriert und zugelassen sein.
Nicht im Geltungsbereich der Logistik inbegriffen sind:
- Transport vom Erzeuger zum Abnehmer
- Transporte vom Lieferanten zur Filiale des LEH.
- Transporte, die durch den eigenen Fuhrpark von QS-zertifizierten Großhändlern durchgeführt werden.
- Einmalig oder kurzfristig beauftragte Logistikdienstleister (z.B. zum Weihnachtsgeschäft). Diese müssen aber zur Einhaltung der relevanten QS-Anforderungen verpflichtet und im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft werden.
Eine zusätzliche Zertifizierung für die Stufe Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln muss erfolgen, wenn Ihr Unternehmen Produkte be- bzw. verarbeitet (bspw. zerkleinert, schält, reibt, hobelt, püriert, passiert, frostet, erhitzt, Konserven herstellt) und diese als QS-Ware vermarkten möchte.
Alternativ zur Teilnahme über eine Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Logistik, kann die Teilnahme auch über ein von QS anerkanntes Zertifikat erfolgen. Hierzu zählen:
- IFS Logistics,
- IFS Food und
- IFS Cash & Carry/Wholesale.
Darüber hinaus werden folgende Zertifizierungen für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden anerkannt:
- GMP+ (Scope Straßentransport)
- QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport)
Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS bzw. GMP+ Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt. Logistikunternehmen, die QS-Ware transportieren bzw. lagern wollen, müssen in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik (84) angemeldet sein (Ausnahme: Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) beim Transport loser Zwiebeln und Kartoffeln)
Sie haben die Möglichkeit, sich nach dem QS-Audit Großhandel oder nach einem kombinierten IFS-QS-Audit zertifizieren zu lassen. Mit dem Kombi-Audit können Sie beide Zertifikate erlangen und eine Doppelauditierung vermeiden.
Folgende IFS-QS-Kombiaudits sind möglich:
- IFS Food mit QS-Großhandel
- IFD Cash&Carry mit QS-Großhandel
- IFS Broker mit QS-Agentur
Unter den Geltungsbereich des Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln fallen folgende Prozesse:
- Zerkleinern
- Schälen
- Reiben
- Hobeln
- Pürieren
- Passieren
- Frosten
- Erhitzen (Kochen, Garen, Blanchieren, Pasteurisieren, Sterilisieren, Frittieren, Grillen, Rösten, Schmoren)
- Konservenproduktion
- Sprossenproduktion
Der Geltungsbereich des QS Leitfadens Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln bezieht sich auf Logistikunternehmen, die frisches, bearbeitetes und/oder verarbeitetes Obst, Gemüse, Kartoffeln ausschließlich transportieren und/oder lagern und ggf. kommissionieren, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind.
Unternehmen, die Ware darüber hinaus beispielsweise als Dienstleister Ware waschen, verpacken oder gar Eigentümer der Ware werden, müssen sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen.
Ihr Unternehmen kann sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen, wenn es einer der folgenden Rubrik zuzuordnen ist:
- Großhändler (mit physischem Warenkontakt), der Eigentümer der Ware wird,
- Agentur (ohne physischen Warenkontakt), die Eigentümer der Ware wird,
- Dienstleister mit Warenkontakt, der nicht Eigentümer der Ware wird (z. B. Packunternehmen)
Wenn Ihr Unternehmen ein Logistikunternehmen ist, das Waren ausschließlich transportiert und lagert und nicht Eigentümer der Ware wird, muss es nach dem Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert werden.
Sie melden Sie sich über einen sogenannten Bündler im QS-System an, das sind z.B. Erzeugerorganisationen, Agenturen oder Beratungsunternehmen. Eine Bündlerliste für Erzeuger finden Sie hier.
Sie entscheiden, ob Sie sich nach dem Standard QS Erzeugung oder dem Standard QS-GAP prüfen lassen. Mit einem QS-GAP-Audit erfüllen Sie gleichzeitig die GlobalG.A.P-Anforderungen. Durch die gegenseitige Anerkennung mit anderen Standards kann die Teilnahme am QS-System auch über ein GlobalG.A.P.-, ein Vegaplan- oder ein AMAG.A.P- Audit erfolgen.
Die Lieferberechtigung kann über die QS-Homepage überprüft werden. Hierfür gehen Sie auf die Seite www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html und klicken dort auf Suche: Landwirtschaft/Erzeugung. Dort können Sie Ihre QS-ID oder Ihre QS-Standortnummer (OGK-Nummer) eingeben und auf den Button Suchen klicken. Ist Ihr Unternehmen zugelassen, erscheint es dort zusammen mit der entsprechenden Produktionsart (z.B. Gemüseanbau Freiland) bzw. den zugelassenen Kulturen und dem hinterlegten Zertifizierungssystem (z.B. QS-GAP). Der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens werden nicht angezeigt.
Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Wenn Sie als Be- und/oder Verarbeitungsbetrieb oder Handelsbetrieb mit Bearbeitung/Verarbeitung am QS-System teilnehmen möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Dort können Sie eine zugelassene Zertifizierungsstelle auswählen, die bei Ihnen das Audit durchführt.
Nach erfolgreichem Audit gibt die Zertifizierungsstelle das Ergebnis in die QS-Datenbank ein. Anschließend erhalten Sie den QS-Systemvertrag zur Unterzeichnung. Nach Vertragsabschluss sind Sie dazu berechtigt, QS-Ware zu handeln.
Insofern Sie als QS-GAP zertifizierter Erzeugerbetrieb Suppengrün herstellen oder Schälprozesse vornehmen und die diese bearbeiteten, ggf. verpackten Produkte als QS-Ware vermarkten möchten, wenden Sie sich als bitte an Ihren QS-Bündler.
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für die Teilnahme am QS-System
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Als regelmäßig beauftragten Logistikdienstleister, der Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln übernimmt, müssen Sie in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik registriert und zugelassen sein.
Nicht im Geltungsbereich der Logistik inbegriffen sind:
- Transport vom Erzeuger zum Abnehmer
- Transporte vom Lieferanten zur Filiale des LEH.
- Transporte, die durch den eigenen Fuhrpark von QS-zertifizierten Großhändlern durchgeführt werden.
- Einmalig oder kurzfristig beauftragte Logistikdienstleister (z.B. zum Weihnachtsgeschäft). Diese müssen aber zur Einhaltung der relevanten QS-Anforderungen verpflichtet und im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft werden.
Eine zusätzliche Zertifizierung für die Stufe Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln muss erfolgen, wenn Ihr Unternehmen Produkte be- bzw. verarbeitet (bspw. zerkleinert, schält, reibt, hobelt, püriert, passiert, frostet, erhitzt, Konserven herstellt) und diese als QS-Ware vermarkten möchte.
Alternativ zur Teilnahme über eine Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Logistik, kann die Teilnahme auch über ein von QS anerkanntes Zertifikat erfolgen. Hierzu zählen:
- IFS Logistics,
- IFS Food und
- IFS Cash & Carry/Wholesale.
Darüber hinaus werden folgende Zertifizierungen für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden anerkannt:
- GMP+ (Scope Straßentransport)
- QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport)
Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS bzw. GMP+ Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt. Logistikunternehmen, die QS-Ware transportieren bzw. lagern wollen, müssen in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik (84) angemeldet sein (Ausnahme: Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) beim Transport loser Zwiebeln und Kartoffeln)
Sie haben die Möglichkeit, sich nach dem QS-Audit Großhandel oder nach einem kombinierten IFS-QS-Audit zertifizieren zu lassen. Mit dem Kombi-Audit können Sie beide Zertifikate erlangen und eine Doppelauditierung vermeiden.
Folgende IFS-QS-Kombiaudits sind möglich:
- IFS Food mit QS-Großhandel
- IFD Cash&Carry mit QS-Großhandel
- IFS Broker mit QS-Agentur
Unter den Geltungsbereich des Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln fallen folgende Prozesse:
- Zerkleinern
- Schälen
- Reiben
- Hobeln
- Pürieren
- Passieren
- Frosten
- Erhitzen (Kochen, Garen, Blanchieren, Pasteurisieren, Sterilisieren, Frittieren, Grillen, Rösten, Schmoren)
- Konservenproduktion
- Sprossenproduktion
Der Geltungsbereich des QS Leitfadens Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln bezieht sich auf Logistikunternehmen, die frisches, bearbeitetes und/oder verarbeitetes Obst, Gemüse, Kartoffeln ausschließlich transportieren und/oder lagern und ggf. kommissionieren, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind.
Unternehmen, die Ware darüber hinaus beispielsweise als Dienstleister Ware waschen, verpacken oder gar Eigentümer der Ware werden, müssen sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen.
Ihr Unternehmen kann sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen, wenn es einer der folgenden Rubrik zuzuordnen ist:
- Großhändler (mit physischem Warenkontakt), der Eigentümer der Ware wird,
- Agentur (ohne physischen Warenkontakt), die Eigentümer der Ware wird,
- Dienstleister mit Warenkontakt, der nicht Eigentümer der Ware wird (z. B. Packunternehmen)
Wenn Ihr Unternehmen ein Logistikunternehmen ist, das Waren ausschließlich transportiert und lagert und nicht Eigentümer der Ware wird, muss es nach dem Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert werden.
Sie melden Sie sich über einen sogenannten Bündler im QS-System an, das sind z.B. Erzeugerorganisationen, Agenturen oder Beratungsunternehmen. Eine Bündlerliste für Erzeuger finden Sie hier.
Sie entscheiden, ob Sie sich nach dem Standard QS Erzeugung oder dem Standard QS-GAP prüfen lassen. Mit einem QS-GAP-Audit erfüllen Sie gleichzeitig die GlobalG.A.P-Anforderungen. Durch die gegenseitige Anerkennung mit anderen Standards kann die Teilnahme am QS-System auch über ein GlobalG.A.P.-, ein Vegaplan- oder ein AMAG.A.P- Audit erfolgen.
Die Lieferberechtigung kann über die QS-Homepage überprüft werden. Hierfür gehen Sie auf die Seite www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html und klicken dort auf Suche: Landwirtschaft/Erzeugung. Dort können Sie Ihre QS-ID oder Ihre QS-Standortnummer (OGK-Nummer) eingeben und auf den Button Suchen klicken. Ist Ihr Unternehmen zugelassen, erscheint es dort zusammen mit der entsprechenden Produktionsart (z.B. Gemüseanbau Freiland) bzw. den zugelassenen Kulturen und dem hinterlegten Zertifizierungssystem (z.B. QS-GAP). Der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens werden nicht angezeigt.
Logistikdienstleister Obst, Gemüse, Kartoffeln
Um die Lieferberechtigung für das QS-System zu erhalten, muss sich Ihr Unternehmen nach dem QS Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen. Alternativ dazu kann die Teilnahme auch über ein von QS anerkanntes Zertifikat erfolgen. Hierzu zählen: IFS Logistics, IFS Food und IFS Cash&Carry/Wholesale.
Für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden kann die Lieferberechtigung in das QS-System auch über eine Zertifizierung nach dem QS Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) oder eine Zertifizierung nach GMP+ (Scope Straßentransport) erlangt werden.
Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS bzw. GMP+ Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt.
Unabhängig davon über welches Zertifizierungssystem Sie am QS-System teilnehmen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen in der QS-Datenbank registrieren und eine Teilnahmeerklärung mit Ihrer Zertifizierungsstelle unterzeichnen.
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Als regelmäßig beauftragten Logistikdienstleister, der Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufe Großhandel/Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln übernimmt, müssen Sie in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik registriert und zugelassen sein.
Nicht im Geltungsbereich der Logistik inbegriffen sind:
- Transport vom Erzeuger zum Abnehmer
- Transporte vom Lieferanten zur Filiale des LEH.
- Transporte, die durch den eigenen Fuhrpark von QS-zertifizierten Großhändlern durchgeführt werden.
- Einmalig oder kurzfristig beauftragte Logistikdienstleister (z.B. zum Weihnachtsgeschäft). Diese müssen aber zur Einhaltung der relevanten QS-Anforderungen verpflichtet und im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft werden.
Eine zusätzliche Zertifizierung für die Stufe Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln muss erfolgen, wenn Ihr Unternehmen Produkte be- bzw. verarbeitet (bspw. zerkleinert, schält, reibt, hobelt, püriert, passiert, frostet, erhitzt, Konserven herstellt) und diese als QS-Ware vermarkten möchte.
Alternativ zur Teilnahme über eine Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Logistik, kann die Teilnahme auch über ein von QS anerkanntes Zertifikat erfolgen. Hierzu zählen:
- IFS Logistics,
- IFS Food und
- IFS Cash & Carry/Wholesale.
Darüber hinaus werden folgende Zertifizierungen für den Transport unverpackter, loser Kartoffeln und Zwiebeln als Schüttgut bzw. als Ware in Großgebinden anerkannt:
- GMP+ (Scope Straßentransport)
- QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport)
Die Teilnahme über ein anerkanntes Zertifikat erfolgt, indem die verantwortliche Zertifizierungsstelle die Laufzeit des IFS bzw. GMP+ Zertifikats in der QS-Datenbank eingibt. Logistikunternehmen, die QS-Ware transportieren bzw. lagern wollen, müssen in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik (84) angemeldet sein (Ausnahme: Zertifizierung nach dem QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft (Produktionsart Straßentransport) beim Transport loser Zwiebeln und Kartoffeln)
Sie haben die Möglichkeit, sich nach dem QS-Audit Großhandel oder nach einem kombinierten IFS-QS-Audit zertifizieren zu lassen. Mit dem Kombi-Audit können Sie beide Zertifikate erlangen und eine Doppelauditierung vermeiden.
Folgende IFS-QS-Kombiaudits sind möglich:
- IFS Food mit QS-Großhandel
- IFD Cash&Carry mit QS-Großhandel
- IFS Broker mit QS-Agentur
Unter den Geltungsbereich des Leitfadens Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln fallen folgende Prozesse:
- Zerkleinern
- Schälen
- Reiben
- Hobeln
- Pürieren
- Passieren
- Frosten
- Erhitzen (Kochen, Garen, Blanchieren, Pasteurisieren, Sterilisieren, Frittieren, Grillen, Rösten, Schmoren)
- Konservenproduktion
- Sprossenproduktion
Der Geltungsbereich des QS Leitfadens Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln bezieht sich auf Logistikunternehmen, die frisches, bearbeitetes und/oder verarbeitetes Obst, Gemüse, Kartoffeln ausschließlich transportieren und/oder lagern und ggf. kommissionieren, jedoch nicht Eigentümer der Ware sind.
Unternehmen, die Ware darüber hinaus beispielsweise als Dienstleister Ware waschen, verpacken oder gar Eigentümer der Ware werden, müssen sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen.
Ihr Unternehmen kann sich nach dem QS-Leitfaden Großhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifizieren lassen, wenn es einer der folgenden Rubrik zuzuordnen ist:
- Großhändler (mit physischem Warenkontakt), der Eigentümer der Ware wird,
- Agentur (ohne physischen Warenkontakt), die Eigentümer der Ware wird,
- Dienstleister mit Warenkontakt, der nicht Eigentümer der Ware wird (z. B. Packunternehmen)
Wenn Ihr Unternehmen ein Logistikunternehmen ist, das Waren ausschließlich transportiert und lagert und nicht Eigentümer der Ware wird, muss es nach dem Leitfaden Logistik Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert werden.
Sie melden Sie sich über einen sogenannten Bündler im QS-System an, das sind z.B. Erzeugerorganisationen, Agenturen oder Beratungsunternehmen. Eine Bündlerliste für Erzeuger finden Sie hier.
Sie entscheiden, ob Sie sich nach dem Standard QS Erzeugung oder dem Standard QS-GAP prüfen lassen. Mit einem QS-GAP-Audit erfüllen Sie gleichzeitig die GlobalG.A.P-Anforderungen. Durch die gegenseitige Anerkennung mit anderen Standards kann die Teilnahme am QS-System auch über ein GlobalG.A.P.-, ein Vegaplan- oder ein AMAG.A.P- Audit erfolgen.
Die Lieferberechtigung kann über die QS-Homepage überprüft werden. Hierfür gehen Sie auf die Seite www.qs-plattform.de/QSSoftware/suche.html und klicken dort auf Suche: Landwirtschaft/Erzeugung. Dort können Sie Ihre QS-ID oder Ihre QS-Standortnummer (OGK-Nummer) eingeben und auf den Button Suchen klicken. Ist Ihr Unternehmen zugelassen, erscheint es dort zusammen mit der entsprechenden Produktionsart (z.B. Gemüseanbau Freiland) bzw. den zugelassenen Kulturen und dem hinterlegten Zertifizierungssystem (z.B. QS-GAP). Der Name und die Anschrift Ihres Unternehmens werden nicht angezeigt.
Bündler Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln
Bündler sind die ersten Ansprechpartner für Erzeuger. Sie sind das Bindeglied zwischen den Betrieben und QS.
Bündler kann jede natürliche oder juristische Person sein. Als Bündler können zum Beispiel Erzeugergemeinschaften oder Verbände, regionale Organisationen oder Beratungsdienste tätig werden.
Wenn Sie Bündler werden möchten, nehmen Sie Kontakt mit QS auf und melden Sie sich in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie auch eine Zertifizierungsstelle aus, die das Audit durchführen wird.
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