Lagerung Fleisch und Fleischwaren
Wenn Sie als Unternehmen, welches im Auftrag von Systempartnern QS-Ware lagert, am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich im ersten Schritt in der QS-Datenbank an. Dort wählen Sie aus, welche zugelassene Zertifizierungsstelle das obligatorische Erstaudit durchführen soll. Mit der Zertifizierungsstelle schließen Sie eine Vereinbarung über die QS-Systemteilnahme ab.
Unternehmen, die bereits ein IFS Logistics- /IFS Food- /IFS Wholesale /IFS Cash & Carry- / BRC Storage & Distribution oder BRC Food Safety-Zertifikat besitzen und am QS-System teilnehmen möchten, können diese Zertifizierung von QS anerkennen lassen. Hierzu ist ebenfalls eine Anmeldung in der QS-Datenbank erforderlich. Im Zuge der Anmeldung wird die Zertifizierungsstelle ausgewählt, welche für die IFS /BRC-Zertifizierung zuständig ist. Diese ist für den Eintrag der Laufzeit des entsprechenden Zertifikates in der QS-Datenbank verantwortlich und ermöglicht dadurch die Zulassung des Unternehmens im QS-System. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Zertifizierungsstelle sich vorab bei QS registrieren lässt - sofern sie nicht bereits über eine eigene QS-Zulassung verfügt - und das Unternehmen mit der Zertifizierungsstelle eine Vereinbarung über die QS-Systemteilnahme abschließt.
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FAQs
Broker können sich auf der Stufe Fleischgroßhandel selbstständig im QS-System mit der Produktionsart Broker Fleisch und Fleischwaren anmelden. Im QS-System sind Broker definiert als Unternehmen, die Handelsaktivitäten ausüben als Vertriebsgesellschaften von produzierenden Unternehmen fungieren oder als Inverkehrbringer auf Waren angegeben sind. Sie können logistische Aktivitäten auf eigenen Namen oder über Dienstleister organisieren. Im Gegensatz zum Fleischgroßhandel werden Broker Eigentümer der Ware, ohne selbst mit der Ware in Berührung zu kommen. Eine Anleitung wie Sie als Broker im QS-System teilnehmen können finden Sie hier.
Fleischgroßhändler sind Unternehmen, die verpackte und unverpackte Lebensmittel in den dafür vorgesehenen Geschäftsräumen selbst lagern. Sie führen Handelsaktivitäten durch, indem sie Ihre Lieferanten selbst oder im Auftrag auswählen und Ware zum Zwecke des Weiterhandelns erwerben. Eine Anleitung wie Sie als Fleischgroßhändler im QS-System teilnehmen können finden Sie hier.
Jeder Betrieb, der einen Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro hat und mindestens 50% seines Umsatzes über eigene Vertriebswege, d. h. direkte Vermarktung an den Endverbraucher, erwirtschaftet, kann sich im QS-System auf der Stufe Fleischerhandwerk
anmelden. Die Teilnahme wird über einen Bündler organisiert, mit dem eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung abgeschlossen wird. Der Bündler meldet den Betrieb im QS-System an und organisiert die unabhängigen Kontrollen mit der Zertifizierungsstelle. Unterschieden wird auf der Stufe Fleischerhandwerk zwischen den Produktionsarten Fleischerhandwerk: Produktion ohne Verkaufsstelle/n, Fleischerhandwerk: Produktion mit direkter Verkaufsstelle und Fleischerhandwerk: nur Verkaufsstellen. Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass der Betrieb entsprechend seiner Tätigkeit für die richtige Produktionsart durch den Bündler angemeldet wird, da im Rahmen des QS-Audits eine vollständige Standortprüfung erfolgt.
Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz über 10 Mio. Euro und/oder erwirtschaftet weniger als 50 % über die direkte Vermarktung an den Endverbraucher, so muss die Anmeldung im QS-System auf der Stufe Schlachtung und Zerlegung, und/oder auf der Stufe Verarbeitung erfolgen.
Für die Teilnahme am QS-System sind folgende Schritte erforderlich:
Anmeldung in der Software-Plattform (www.qs-platform.info) unter Neuanmeldung. Bei der Neuanmeldung geben Sie u.a. Informationen zu Ihrem Unternehmen an und wählen eine Zertifizierungsstelle aus, welche das Audit bei Ihnen durchführen soll. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die Ihre Zugangsdaten zur Software-Plattform und haben jederzeit die Möglichkeit, Änderungen an den von Ihnen getätigten Angaben vorzunehmen.
Kontaktaufnahme mit der Zertifizierungsstelle: Nach der Anmeldung in der Software-Plattform nehmen Sie Kontakt mit der Zertifizierungsstelle auf und vereinbaren einen Audittermin.
Durchführung des Audits: Nach bestandenem Audit wird der Bericht von der Zertifizierungsstelle in die Software-Plattform eingegeben, freigegeben und von QS geprüft.
Versand des Vertrags: Nach Prüfung des Auditberichts von QS erhalten Sie den Systemvertrag für die Stufe Großhandel in zweifacher Ausfertigung. Wenn beide Exemplare unterschrieben in der QS Geschäftsstelle eingegangen sind, erhalten Sie ein Exemplar zurück.
Die Lieferberechtigung erhalten Sie, sobald die unterschrieben Dokumente in der QS Geschäftsstelle eingegangen sind und gegengezeichnet wurden. Nach Erhalt der Lieferberechtigung erscheint Ihr Unternehmen in der öffentlichen Suche der Software-Plattform als lieferberechtigter Systempartner.
Eine Teilnahme am QS-System kann je nach Betriebsart unterschiedlich erfolgen. Schlacht- Zerlege-, Verarbeitungs- oder Großhandelsbetriebe können sich selbst in der QS Software-Plattform anmelden. Klicken Sie dafür auf der Startseite der Software-Plattform den Button Neuanmeldung
und tragen alle relevanten Daten ein. Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels bzw. des Fleischerhandwerks nehmen über sogenannte Bündler am QS-System teil. Eine aktuelle Liste der Bündler im Fleischerhandwerk finden Sie auf unserer Webseite. Für die Organisation eines Lebensmitteleinzelhändlers setzten Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Broker Fleisch und Fleischwaren
Wenn Sie als Broker am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich zunächst in der QS-Datenbank an und wählen dort eine zugelassene Zertifizierungsstelle aus. Diese führt anschließend auch das obligatorische Erstaudit durch und trägt das Auditergebnis in die QS-Datenbank ein.
Nach dem erfolgreich bestandenen Erstaudit wird Ihnen der Systemvertrag zur Unterzeichnung zugesandt. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie im letzten Schritt Ihre Lieferberechtigung für das QS-System.
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Broker können sich auf der Stufe Fleischgroßhandel selbstständig im QS-System mit der Produktionsart Broker Fleisch und Fleischwaren anmelden. Im QS-System sind Broker definiert als Unternehmen, die Handelsaktivitäten ausüben als Vertriebsgesellschaften von produzierenden Unternehmen fungieren oder als Inverkehrbringer auf Waren angegeben sind. Sie können logistische Aktivitäten auf eigenen Namen oder über Dienstleister organisieren. Im Gegensatz zum Fleischgroßhandel werden Broker Eigentümer der Ware, ohne selbst mit der Ware in Berührung zu kommen. Eine Anleitung wie Sie als Broker im QS-System teilnehmen können finden Sie hier.
Fleischgroßhändler sind Unternehmen, die verpackte und unverpackte Lebensmittel in den dafür vorgesehenen Geschäftsräumen selbst lagern. Sie führen Handelsaktivitäten durch, indem sie Ihre Lieferanten selbst oder im Auftrag auswählen und Ware zum Zwecke des Weiterhandelns erwerben. Eine Anleitung wie Sie als Fleischgroßhändler im QS-System teilnehmen können finden Sie hier.
Jeder Betrieb, der einen Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro hat und mindestens 50% seines Umsatzes über eigene Vertriebswege, d. h. direkte Vermarktung an den Endverbraucher, erwirtschaftet, kann sich im QS-System auf der Stufe Fleischerhandwerk
anmelden. Die Teilnahme wird über einen Bündler organisiert, mit dem eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung abgeschlossen wird. Der Bündler meldet den Betrieb im QS-System an und organisiert die unabhängigen Kontrollen mit der Zertifizierungsstelle. Unterschieden wird auf der Stufe Fleischerhandwerk zwischen den Produktionsarten Fleischerhandwerk: Produktion ohne Verkaufsstelle/n, Fleischerhandwerk: Produktion mit direkter Verkaufsstelle und Fleischerhandwerk: nur Verkaufsstellen. Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass der Betrieb entsprechend seiner Tätigkeit für die richtige Produktionsart durch den Bündler angemeldet wird, da im Rahmen des QS-Audits eine vollständige Standortprüfung erfolgt.
Hat Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz über 10 Mio. Euro und/oder erwirtschaftet weniger als 50 % über die direkte Vermarktung an den Endverbraucher, so muss die Anmeldung im QS-System auf der Stufe Schlachtung und Zerlegung, und/oder auf der Stufe Verarbeitung erfolgen.
Für die Teilnahme am QS-System sind folgende Schritte erforderlich:
Anmeldung in der Software-Plattform (www.qs-platform.info) unter Neuanmeldung. Bei der Neuanmeldung geben Sie u.a. Informationen zu Ihrem Unternehmen an und wählen eine Zertifizierungsstelle aus, welche das Audit bei Ihnen durchführen soll. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die Ihre Zugangsdaten zur Software-Plattform und haben jederzeit die Möglichkeit, Änderungen an den von Ihnen getätigten Angaben vorzunehmen.
Kontaktaufnahme mit der Zertifizierungsstelle: Nach der Anmeldung in der Software-Plattform nehmen Sie Kontakt mit der Zertifizierungsstelle auf und vereinbaren einen Audittermin.
Durchführung des Audits: Nach bestandenem Audit wird der Bericht von der Zertifizierungsstelle in die Software-Plattform eingegeben, freigegeben und von QS geprüft.
Versand des Vertrags: Nach Prüfung des Auditberichts von QS erhalten Sie den Systemvertrag für die Stufe Großhandel in zweifacher Ausfertigung. Wenn beide Exemplare unterschrieben in der QS Geschäftsstelle eingegangen sind, erhalten Sie ein Exemplar zurück.
Die Lieferberechtigung erhalten Sie, sobald die unterschrieben Dokumente in der QS Geschäftsstelle eingegangen sind und gegengezeichnet wurden. Nach Erhalt der Lieferberechtigung erscheint Ihr Unternehmen in der öffentlichen Suche der Software-Plattform als lieferberechtigter Systempartner.
Eine Teilnahme am QS-System kann je nach Betriebsart unterschiedlich erfolgen. Schlacht- Zerlege-, Verarbeitungs- oder Großhandelsbetriebe können sich selbst in der QS Software-Plattform anmelden. Klicken Sie dafür auf der Startseite der Software-Plattform den Button Neuanmeldung
und tragen alle relevanten Daten ein. Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels bzw. des Fleischerhandwerks nehmen über sogenannte Bündler am QS-System teil. Eine aktuelle Liste der Bündler im Fleischerhandwerk finden Sie auf unserer Webseite. Für die Organisation eines Lebensmitteleinzelhändlers setzten Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.