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QS-Systempartner werden


Sie sind Einzelfutter- oder Mischfuttermittelhersteller, betreiben ein Handels- und Transportunternehmen oder Lagerungs- und Umschlagsbetrieb für Futtermittel und möchten am QS-System teilnehmen? Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Systemteilnahme bei QS.

Einzelfuttermittelherstellung

Wenn Sie als Einzelfuttermittelhersteller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.

Wenn Sie weniger als 1.000 Tonnen (Trockenmasse) Einzelfuttermittel pro Jahr herstellen, können Sie als Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln über eine Inspektion am QS-System teilnehmen. Für die Teilnahme wenden Sie sich an eine Zertifizierungsstelle, die für Sie alle weiteren Schritte organisiert und die Inspektion durchführt.

Unternehmen, die Einzelfuttermittel herstellen, können auch über Systemkoordinatoren eingebunden werden. Ob Ihr Unternehmen diesen Weg nutzen kann, können Sie in der QS-Geschäftsstelle erfragen. Dort erhalten Sie auch die Kontaktdaten der Koordinatoren.

Unternehmen, die Einzelfuttermittel unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.

Anerkannte Standards

Wenn Sie bereit nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.


Relevante Dokumente

Leitfäden, Anlagen, Checklisten

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FAQs

Mischfuttermittelherstellung

Wenn Sie als Mischfuttermittelhersteller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.

Unternehmen, die Mischfuttermittel unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.

 

Anerkannte Standards

Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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FAQs

Futtermittel - Logistik und Handel

Wenn Sie als Händler oder als Dienstleister im Bereich Transport, Lagerung und Umschlag am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach vertraglicher Einbindung über die Zertifizierungsstelle und bestandenem Audit erhalten Sie die QS-Zulassung.

Unternehmen oder Unternehmensverbünden mit mehreren Handelsstandorten sowie Lager- und/oder Transportstätten können im Rahmen einer Bündelzertifizierung auditiert werden. Dabei werden mehrere Standorte zugleich zertifiziert, ohne dass jeder Standort besucht werden muss. Um für einen Unternehmensverbund die Bündelzertifizierung zu ermöglichen, muss die Zentrale der QS-Geschäftsstelle mitteilen, welche Unternehmen mit welchen Standorten zum Bündel gehören und die entsprechenden Vereinbarungen zur Bündelzertifizierung vorlegen.

Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.


Anerkannte Standards

Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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Private Labelling

Unternehmen, die Einzelfuttermittel unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.


Anerkannte Standards

Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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Futtermittel - Zusatzstoff- und Vormischungsherstellung

Wenn Sie als Hersteller von Zusatzstoffen und/oder Vormischungen am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.

Unternehmen, die Zusatzstoffen und/oder Vormischungen unter einem eigenen Markennamen oder Firmennamen als QS-Ware verkaufen, diese aber nicht selbst sondern von einem Lohnunternehmen herstellen lassen, betreiben Private Labelling. Wenn Sie als Private Labeller am QS-System teilnehmen möchten, melden Sie sich online in der QS-Datenbank an. Wählen Sie dort auch die Zertifizierungsstelle aus, die Sie mit der Durchführung des Audits beauftragt haben. Nach erfolgreicher Auditierung schließen Sie und QS einen Vertrag.

 

Anerkannte Standards

Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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FAQs

Fahrbare Mahl- und Mischanlagen

Wenn Sie als Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen am QS-System teilnehmen möchten, können Sie eine QS-Inspektion durchführen lassen. Hierfür wenden Sie sich direkt an eine Zertifizierungsstelle, die für Sie alle erforderlichen Schritte organisiert und die Inspektion durchführt. Welche Zertifizierungsstellen im QS-System zugelassen sind, können Sie dieser Liste entnehmen.


Anerkannte Standards

Wenn Sie bereits nach einem anderen Futtermittelstandard als QS zertifiziert sind, gibt es ggf. die Möglichkeit, über eine Anerkennung am QS-System teilzunehmen. Welche Standards von QS anerkannt werden und wie die Lieferung ins QS-System ermöglicht wird, können Sie der Anlage 9.1 des Leitfades Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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FAQs

Ihre Ansprechpartnerin

Giulia Offermann

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