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Futtermittel: Zusatzstoff- und Vormischungs­herstellung im QS-System


Eine umfassende Qualitätssicherung ist für Hersteller von Zusatzstoffen und Vormischungen für Futtermittel von besonderer Relevanz. Konkrete QS-Anforderungen zur Beschaffung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit unterstützen sie hierbei.

Dokumente

Hinweis:

Um Papier zu sparen, empfehlen wir, nur die für Sie relevanten Kapitel des Leitfadens auszudrucken. Zusätzlich sind je nach Unternehmen die Anforderungen der Anlagen 9.1-9.7 bzw. weiterer Dokumente relevant, die Sie separat ausdrucken können.

  • Herstellung:
    Kapitel 1-3
  • Private Labelling:
    Kapitel 1-3
  • Handel:
    Kapitel 1,2, 4
  • Straßentransport:
    Kapitel 1, 2, 5
  • Befrachtung im Schienen-, Binnenschiff- und Seeschifftransport:
    Kapitel 1, 2, 6
  • Lagerung und Umschlag:
    Kapitel 1, 2, 7
  • VLOG-Zusatzmodul:
    Anlage I VLOG-Zusatzmodul Ohne Gentechnik


QS-Systempartner werden:
Hersteller von
Zusatzstoffen und
Vormischungen

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Modul für Soja: QS-Sojaplus

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QS-Easyplan Futtermittel:
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Futtermittelmonitoring

Qualitativ hochwertige Futtermittel sind die Grundlage für eine gute Tierernährung. Eine konsequente Futtermittelkontrolle ist daher von zentraler Bedeutung. Mit dem QS-Futtermittelmonitoring wird die Einhaltung von Grenz- und Richtwerten, zum Beispiel für Mykotoxine, Dioxine, Pflanzenbehandlungsmittel und Schwermetalle, überwacht.

Dokumente

Dokument (PDF / 135.4 KB)
Anlage 8.5 Zusatzkontrollpläne

Anerkannte Standards

QS fördert aktiv die Zusammenarbeit mit anderen Standardgrenzen über Ländergrenzen hinweg, so dass sich jeder auf den anderen verlassen kann. Im Sinne der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit pflegt QS den engen Kontakt zu den Standardgebern - eine gute Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung.


Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Private Labelling | Belgien

OVOCOM (FCA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen dem belgischen Standard Ovocom-FCA (Ovocom/BFA) und QS bezieht sich auf die Herstellung, den Handel, den Transport, die Lagerung und auf den Umschlag von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das System des belgischen Standardgebers liefern. Das Unternehmen meldet sich dazu in der QS-Datenbank an, wählt den entsprechenden Standort aus und markiert in den Standortdaten unter Anerkennung in Fremdsystemen, in welches Fremdsystem geliefert werden soll. Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft. Voraussetzung für Lieferungen in das belgische System ist, dass die Unternehmen – abweichend von den QS-Vorgaben – jedes Jahr ein Audit durchführen.

Ovocom-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden und sich dazu in der QS-Datenbank anmelden. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Mischfutterherstellung | Handel | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Frankreich

Oqualim

Die vorläufige gegenseitige Anerkennung zwischen dem Standard RCNA International und QS bezieht sich auf die Herstellung, den Handel und das Private Labelling von Mischfuttermitteln und Vormischungen. Handel ist dabei nur in Kombination mit einer Zertifizierung für Herstellung von Mischfuttermitteln und Vormischungen anerkannt. Die Anerkennung läuft zunächst bis zum 31.12.2020.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Oqualim-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Oqualim. Voraussetzung für Anerkennung durch Oqualim ist ein jährliches QS-Audit.

Alle Oqualim-zertifizierten Unternehmen, die den Standard RCNA International sowie das Zusatzmodul Annex 1: Purchase requirements for goods and services erfüllen und die Lieferberechtigung in das QS-System wünschen, werden auf der Webseite von Oqualim (www.oqualim.fr) und in der Systempartnersuche der QS-Datenbank unter anerkannte Oqualim Betriebe (Frankreich) veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Niederlande

GMP+ International (GMP+ FSA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen GMP+ International und QS bezieht sich auf die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Private Labelling, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln sowie auf die Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das GMP+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei GMP+ Int.. Im Anschluss müssen sich Hersteller von Mischfuttermitteln oder Vormischungen direkt mit GMP+ Int. in Verbindung setzen, um in das GMP+ System liefern zu können. Für Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Private Labeller, Transporteure und Lagerhalter gilt dieses nicht. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) und für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung für die Anerkennung durch GMP+ International ist ein jährliches QS-Audit.

GMP+ zertifizierte Unternehmen, die in das QS-System liefern möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Hersteller von Mischfuttermitteln und Vormischungen werden nach Unterzeichnung eines Systemvertrages in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht. Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Transporteure und Lagerhalter müssen dazu keinen Systemvertrag unterzeichnen.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | International

FamiQS (FamiQS asbl.)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen Fami-QS und QS bezieht sich auf die Herstellung und den Handel von Zusatzstoffen, Vormischungen, Einzelfuttermitteln sowie auf spezielle Mischfuttermittel (Ergänzungs-/ Diätfuttermittel).

QS-zertifizierte Betriebe, können auf Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Fami-QS System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei Fami-QS.

Im Gegenzug können Fami-QS-zertifizierte Betriebe eine Lieferberechtigung in das QS-System erhalten. Hierzu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an und unterzeichnen einen QS-Systemvertrag. Im Anschluss werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen hierzu liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Private Labelling | Großbritannien

AIC (UFAS/FEMAS/TASCC)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und den Standards UFAS/FEMAS/TASCC der Agricultural Industries Confederation Ltd. (AIC) umfasst die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das AIC-System liefern. Die Unternehmen melden sich dazu in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei AIC. Voraussetzung für die Anerkennung durch die AIC ist ein jährliches QS-Audit.

AIC-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

FAQ

Ihre Ansprechpartnerinnen

Lisa Veller

Giulia Offermann

Pia Gielen

Trainee
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