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Futtermittel: Fahrbare Mahl- und Mischanlagen


Fahrbare Mahl- und Mischanlagen stellen in landwirtschaftlichen Betrieben aus verschiedenen Ausgangsstoffen Mischfutter her. Um eine stufenübergreifende Qualitätssicherung, die u. a. die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge und eine lückenlose Dokumentation im Mischbuch vorsieht, zu gewährleisten, wird eine QS-Zertifizierung benötigt. 

Dokumente

Hinweis:

Um Papier zu sparen, empfehlen wir, nur die für Sie relevanten Kapitel des Leitfadens auszudrucken. Zusätzlich sind je nach Unternehmen die Anforderungen der Anlagen 9.1-9.7 bzw. weiterer Dokumente relevant, die Sie separat ausdrucken können.

  • Herstellung:
    Kapitel 1-3
  • Private Labelling:
    Kapitel 1-3
  • Handel:
    Kapitel 1,2, 4
  • Straßentransport:
    Kapitel 1, 2, 5
  • Befrachtung im Schienen-, Binnenschiff- und Seeschifftransport:
    Kapitel 1, 2, 6
  • Lagerung und Umschlag:
    Kapitel 1, 2, 7
  • VLOG-Zusatzmodul:
    Anlage I VLOG-Zusatzmodul Ohne Gentechnik


Dokument (PDF / 185.2 KB)
Anlage 9.1 Anerkannte Standards (rev01)
Dokument (PDF / 131.4 KB)
Anlage 9.2 Gate-Keeper-Regelung
Dokument (PDF / 97.6 KB)
Anlage 9.4 Ausschlussliste
Dokument (PDF / 592.5 KB)
Ereignisfallblatt Futtermittel

QS-Systempartner werden:
Betreiber von
fahrbaren Mahl-
und Mischanlagen

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Zusatzmodul für Soja: QS-Sojaplus

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Karriere bei QS: Auditor/in (m/w/d) für die Futtermittelwirtschaft

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QS-Easyplan Futtermittel:
Kontrollpläne leicht und schnell zusammenstellen

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wirtschaft

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Futtermittelmonitoring

Qualitativ hochwertige Futtermittel sind die Grundlage für eine gute Tierernährung. Eine konsequente Futtermittelkontrolle ist daher von zentraler Bedeutung. Mit dem QS-Futtermittelmonitoring wird die Einhaltung von Grenz- und Richtwerten, zum Beispiel für Mykotoxine, Dioxine, Pflanzenbehandlungsmittel und Schwermetalle, überwacht.

Dokumente

Dokument (PDF / 151.1 KB)
Anlage 8.1 Tabelle Parameter und Methoden
Dokument (PDF / 138.3 KB)
Anlage 8.4 Erfassungsbogen für Labore
Dokument (PDF / 119.1 KB)
Anlage 8.5 Zusatzkontrollpläne
Dokument (PDF / 43.2 KB)
Anlage 8.6 Ad-hoc Monitoringpläne

Anerkannte Standards

QS fördert aktiv die Zusammenarbeit mit anderen Standardgrenzen über Ländergrenzen hinweg, so dass sich jeder auf den anderen verlassen kann. Im Sinne der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit pflegt QS den engen Kontakt zu den Standardgebern - eine gute Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung.


Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Zusatzstoff-/ Vormischungsherstellung | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Niederlande

GMP+ International (GMP+ FSA)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen GMP+ International und QS bezieht sich auf die Geltungsbereiche Herstellung, Handel, Private Labelling, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln sowie auf die Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das GMP+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über den Reiter Anerkennungen auf Anerkennung Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei GMP+ Int.. Im Anschluss müssen sich Hersteller von Mischfuttermitteln oder Vormischungen direkt mit GMP+ Int. in Verbindung setzen, um in das GMP+ System liefern zu können. Für Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Private Labeller, Transporteure und Lagerhalter gilt dieses nicht. Für die Anerkennung von Kleinsterzeugern (Einzelfutterherstellung) und für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung für die Anerkennung durch GMP+ International ist ein jährliches QS-Audit.

GMP+ zertifizierte Unternehmen, die in das QS-System liefern möchten, melden sich in der QS-Datenbank an. Hersteller von Mischfuttermitteln und Vormischungen werden nach Unterzeichnung eines Systemvertrages in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht. Hersteller von Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen, Händler, Transporteure und Lagerhalter müssen dazu keinen Systemvertrag unterzeichnen.

Weitere Informationen liefert Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

Einzelfuttermittelherstellung | Mischfutterherstellung | Handel | Transport | Lagerung | Umschlag | Fahrbare Mahl- und Mischanlagen | Private Labelling | Österreich

AMA (pastus+)

Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA) umfasst die Geltungsbereiche Herstellung von Misch- und Einzelfuttermitteln, Handel, Private Labelling, Lagerung, Umschlag und Straßentransport von Futtermitteln sowie die QS-Inspektion für Fahrbare Mahl- und Mischanlagen.

QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das pastus+ System liefern. Dazu melden sich die Unternehmen in der QS-Datenbank an, wählen den entsprechenden Standort aus, gehen in den Standortdaten über Anerkennungen auf Anerkennung in Fremdsystemen und setzen ein Häkchen bei AMA. Im Anschluss daran müssen die Unternehmen direkt mit der AMA Kontakt aufnehmen, um vertraglich eingebunden zu werden. Für die Anerkennung von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen hinterlegt die zuständige Zertifizierungsstelle den Anerkennungswunsch. Voraussetzung zur Anerkennung durch die AMA ist ein jährliches QS-Audit.

pastus+ zertifizierte Unternehmen, die ins QS-System liefern möchten, müssen sich in der QS-Datenbank anmelden. Die Anmeldung von Kleinsterzeugern und fahrbaren Mahl- und Mischanlagen in der QS-Datenbank erfolgt über die AMA. Nach Abschluss eines QS-Systemvertrages werden die Unternehmen in der Systempartnersuche der QS-Datenbank als lieferberechtigt veröffentlicht.

Weitere Informationen liefert die Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft.

Ansprechpartner

Claudia Brill

FAQ

Ihre Ansprechpartnerinnen

Lisa Veller

Giulia Offermann

Pia Gielen

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