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Convenience


Hersteller von Convenience-Produkten können auch Produkte, deren Anteil an QS-Fleisch und -Fleischwaren unter 50 Prozent liegt, mit einem erweiterten QS-Prüfzeichen ausloben. Über einen Hinweis im Zutatenverzeichnis der Convenience-Produkte haben Verbraucher die Möglichkeit, die QS-Anteile im Produkt zuverlässig zu erkennen. Das schafft Transparenz und Vertrauen.

Mit dem neuen Leitfaden Convenience bietet QS eine praxisgerechte Lösung für Convenience-Hersteller, die eine umfassende QS-Zeichennutzung für Convenience-Produkte ermöglicht: Auch für Produkte, deren QS-Fleischanteil unter 50 Prozent liegt, kann das QS-Prüfzeichen genutzt werden. Damit können auch Produkte wie beispielsweise Teigwaren in Kombination mit Fleischzutaten, Pizza, Lasagne, Backwaren, Sandwiches, Convenience-Produkte mit hohen flüssigen/pastösen Anteilen (z. B. fleischhaltige Feinkostsalate mit Mayonnaise/Dressings) sowie Fertigmenüs und Menükomponenten mit dem begehrten QS-Prüfzeichen ausgelobt werden.

 

Den QS-Leitfaden sowie weiterführende Unterlagen für Convenience-Produkte finden Sie zum Download unter Dokumente.

Ihre Anprechpartner

Markus Hensgen

Oliver Poschwatta

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