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Wie kann ich in das QS-System liefern, wenn ich nach einem QS-anerkannten Standard zertifiziert bin?

Um Doppelauditierungen zu vermeiden, hat QS mit mehreren internationalen Standardgebern eine gegenseitige Anerkennung von Audits und/oder Zertifikaten vereinbart.

Auf Basis der Anerkennung können Sie in das QS-System liefern. Um die QS-Lieferberechtigung zu erhalten, melden Sie Ihr Unternehmen direkt in der QS-Datenbank an. Wichtig ist, dass Sie als Zertifizierungssystem den Standard angeben, nach dem Ihr Unternehmen zertifiziert ist. Die Anmeldung von pastus+ zertifizierten Kleinsterzeugern und fahrbaren Mahl- und Mischanlagen in der QS-Datenbank erfolgt über die AMA.

CSA-GTP-zertifizierte Unternehmen müssen sich noch nicht in der QS-Datenbank anmelden, um in das QS-System liefern zu können. Es reicht zunächst die Vorlage eines gültigen Zertifikates, wobei der jeweilige Tätigkeitsbereich auf dem Zertifikat vermerkt sein muss. Oqualim-zertifizierte Unternehmen, die den Standard RCNA International sowie das Zusatzmodul Annex 1: Purchase requirements for goods and services erfüllen und die Lieferberechtigung in das QS-System wünschen, werden auf der Webseite von Oqualim (www.oqualim.fr) und in der Systempartnersuche der QS-Datenbank unter anerkannte Oqualim Betriebe (Frankreich) veröffentlicht.

Welche Standards für welche Tätigkeiten anerkannt sind, können Sie der Anlage 9.1 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft entnehmen.


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