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QS-Champignons: Gesamte Fruchtkörperbildung muss in QS-zertifizierten Betrieben erfolgen

25.01.2021 | Obst, Gemüse, Kartoffeln

21 01 26 Kulturpilze QS Ware

Damit Kulturpilze als QS-Ware vermarktet werden dürfen, muss zuvor die gesamte Produktion und somit die vollständige Fruchtkörperausbildung in QS-zertifizierten Erzeugerbetrieben stattgefunden haben.

Eine Vermarktung als QS-Ware ist dagegen nicht zulässig, wenn Substrat mit gewachsenen oder im Stadium der Fruchtkörperbildung befindlichen Pilzen von nicht QS-zertifizierten Betrieben bezogen wurde. In Bezug auf die Substratherstellung und Inokulation ist keine Teilnahme am QS-System erforderlich.


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