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Tatort Stall - QS-Ereignismanagement geht jedem Fall nach

08.05.2018 | Pressemitteilung | Lagerung | Schwein | Rind | Schwein | Rind

In der tierhaltenden Landwirtschaft finden sich leider einzelne Betriebe, aus denen unschöne und inakzeptable Bilder stammen. Aktivisten und Tierrechtsorganisationen scheuen nicht vor Stalleinbrüchen zurück, um gezielt solches Bildmaterial zu ergattern und damit ihr Geschäftsmodell zu realisieren. Medien bieten sich bereitwillig als Partner und Vermittler an, um Aufmerksamkeit und hohe Einschaltquoten zu erreichen die kritische Grundhaltung der Öffentlichkeit zur konventionellen Nutztierhaltung bietet den Nährboden.

In den vergangenen zwei Jahren, von Mai 2016 bis April 2018, hat QS 22 Medienberichte zur Tierhaltung registriert, die mit Stalleinbrüchen in Verbindung standen. Das Ereignis- und Krisenmanagement im QS-System war in dieser Zeit mit 46 Fällen zu Stalleinbrüchen konfrontiert. Mit sofort veranlassten Sonderaudits an 107 Standorten, einer sachlichen Aufklärung mit den Partnern in der Kette sowie Unterstützung der betroffenen Tierhalter bei der Ereignisbewältigung, hat QS die Einbrüche aktiv bearbeitet. Bei tatsächlich festgestellten Verstößen wurden nach umfassender Aufbereitung Sanktionsverfahren eingeleitet.

Betroffen waren Landwirte über alle Betriebsgrößen hinweg und in den verschiedensten Regionen Deutschlands. Von den 107 auditierten Standorten waren 76 mit Schweinehaltung, 29 mit Geflügelhaltung und zwei mit Rinderhaltung. 36 dieser Audits wurden ohne Abweichungen bestanden, in 58 Fällen wurden Korrekturmaßnahmen vereinbart. Dies betraf unzureichende Stalleinrichtung und Kadaverlagerung, Mängel bei der Schädlingsbekämpfung sowie das verfügbare Beschäftigungsmaterial. 13 Standorte bestanden das jeweilige Audit wegen Verstößen in der Tierhaltung nicht. Besonders der Umgang mit kranken und verletzten Tieren, der als klarer K.O-Verstoß im Audit geahndet wird, ist hier zu nennen. In diesen Fällen wurden Sanktionsverfahren eingeleitet. Nach Prüfung der Umstände verhängte der Sanktionsbeirat Sanktionsstrafen. Zwei Betriebe wurden dauerhaft aus dem QS-System ausgeschlossen.

 

Berichte schaden dem Ansehen der Tierhaltung

Der Einbruch in Tierställe, meist gepaart mit der Veröffentlichung von Videomaterial und anschließender Medienberichterstattung, schadet nicht nur den Betroffenen, sondern insgesamt dem Ansehen der Tierhaltung in Deutschland. Die Berichterstattung über Stalleinbrüche ist häufig einseitig und skandalisierend. Das ist nicht unsere Landwirtschaft und Tierhaltung, die so verzerrt dargestellt wird, betont Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. Er fordert: Alle Wirtschaftsbeteiligten sowie die Politik sollten dafür eintreten, die Landwirte davor zu schützen. Die Tierhaltung in Deutschland wird hohen Ansprüchen gerecht und hat ein gutes Ansehen verdient. Die Auditergebnisse der 65.720 Tierhalter, die in Deutschland am QS-System teilnehmen und sich damit freiwillig bereit erklären, ihre Betriebe unter klar definierten Anforderungen zu führen und dies in zusätzlichen Kontrollen regelmäßig überprüfen zu lassen, sind ein Beleg für Transparenz und die gute fachliche Praxis der Tierhalter. Im vergangenen Jahr haben 98 Prozent der Tierhalter ihre QS-Audits erfolgreich bestanden. Die Ergebnisse belegen die zuverlässige und gewissenhafte Arbeit der Tierhalter, bekräftigt Dr. Nienhoff.


QS-Ereignismanagement schafft Klarheit

Verdachtsmomenten und konkreten Informationen zu Verstößen geht QS unverzüglich nach. Vordringlich ist dabei, Klarheit zu schaffen, den Sachverhalt objektiv aufzuklären und den Kreis der Beteiligten einzugrenzen. Einerseits gilt es Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte vor Schaden zu bewahren, aber auch das QS-System zu schützen. Andererseits muss das betroffene Unternehmen vor weiterem Schaden bewahrt werden und kann Unterstützung erwarten, wenn es ungerechtfertigt angegriffen wird. Thomas May, Krisenmanager bei QS, rät den Betrieben bei Stalleinbrüchen: Betroffene sollten einen Einbruch in jedem Fall QS und den zuständigen Ämtern melden, um einen Nachweis in der Hand zu haben. Außerdem empfehlen wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.


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