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17. Novelle des Arzneimittelgesetzes beschlossen – Nullmeldung wird für Tierhalter verpflichtend

02.07.2020 | Fleischwirtschaft | Schwein | Geflügel | Antibiotika | Tierärzte

Kurzanleitung Uebertragung HIT

Am 1. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes beschlossen, welche zum 28. Januar 2022 gültig werden soll. Durch die Novelle wird für die Tierhalter die Nullmeldung, d.h. wenn keine Antibiotika in einem bestimmten Zeitraum angewendet wurden, im staatlichen Antibiotikamonitoring verpflichtend. Ebenso wurde die obligatorische Angabe des Anwendungs- und Abgabedatums in der HIT-Tierarzneimittel-Datenbank (HIT-TAM) beschlossen.

Für die Tierhalter im QS-Antibiotikamonitoring ist die Nullmeldung bereits seit 2015 verpflichtend. QS möchte jetzt für Tierhalter die Möglichkeit schaffen, dass diese QS mit der Weitergabe der Nullmeldung an die HIT-TAM ermächtigen können, wodurch ein doppelter Meldeaufwand für die Tierhalter vermieden werden könnte. Die Angabe des Anwendungs- und Abgabedatums ist im QS-Antibiotikamonitoring ebenfalls bereits umgesetzt. Eine Weitergabe der Daten an die HIT-Datenbank ist möglich und muss nur noch von den QS-Gremien beschlossen werden.

In Bezug auf die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen wird im QS-Antibiotikamonitoring auf den Einsatz von sogenannten Reserveantibiotika ein besonderes Augenmerk gelegt. Seit 2015 wird ein Therapieindex für kritische Wirkstoffgruppen berechnet und den Tierhaltern mitgeteilt. Dadurch wurde erreicht, dass diese Antibiotika restriktiv eingesetzt und die Mengen seitdem um 2,8 Tonnen (- 38,8 %) zurückgegangen sind.


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