Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G und Danjiri zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an mehreren Kulturen erlassen.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Dicken Bohnen und Erbsen im Freiland im Zeitraum vom 6. Mai bis zum 2. September 2025 eingesetzt werden. In Markerbsen, die zur Saatgutvermehrung bestimmt sind, darf das Pflanzenschutzmittel ebenfalls angewendet werden.
Im identischen Zeitraum und über die bestehende Zulassung hinaus ist auch der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Danjiri (Wirkstoff: Acetamiprid) gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung zulässig.
Weitere Informationen zu diesen bzw. zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.