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BVL erteilt zwei Notfallzulassungen für Karate Zeon

11.04.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

20 03 24 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Karate Zeon erteilt.

Danach darf das Insektizid Karate Zeon (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Rotbeinige Baumwanzen sowie gegen Grüne Futterwanzen an Äpfeln, Birnen sowie an Süß- und Sauerkirschen zwischen dem 31. März und dem 28. Juli 2022 zum Einsatz gebracht werden.

Darüber hinaus hat das BVL eine weitere Notfallzulassung für Karate Zeon zur Bekämpfung der Grünen Stinkwanze, Grünen Reisewanze, Grauen Gartenwanze, Marmorierten Baumwanzen und Beerenwanzen an Äpfeln, Birnen sowie Süß- und Sauerkirschen erlassen. Diese Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2022.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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