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Ernte 2020 – Vermehrtes Auftreten von Mutterkorn in Getreide

04.09.2020 | Futtermittelwirtschaft

17 10 10 Revision 2018 Mutterkorn

In einigen Regionen in Deutschland konnten in Getreide der Ernte 2020 stark erhöhte Gehalte des Mutterkornpilzes Claviceps purpurea nachgewiesen werden. Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG ist für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse sowie Mischfuttermittel, die ungemahlenes Getreide enthalten, ein gesetzlicher Grenzwert für Mutterkorn in Höhe von 1.000 mg/kg festgelegt, was einem Mutterkornanteil von 0,1 % entspricht.

Wird dieser Höchstgehalt überschritten, gilt gemäß des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs eine behördliche Meldepflicht der Getreide- bzw. Futtermittelpartien. Darüber hinaus müssen Überschreitungen des Höchstgehalts mittels eines Ereignisfallblatts an die QS-Geschäftsstelle gemeldet werden.

Der Mutterkornpilz, dessen Alkaloide hoch toxisch sind, kommt besonders häufig in Roggen vor, kann aber ebenfalls Weizen, Triticale, Gerste und Mais befallen. Folglich sollte bei der Annahme ein besonderes Augenmerk auf diesen Parameter gelegt werden. Die Untersuchung auf Mutterkorn ist dabei in Form einer optischen Kontrolle im ungemahlenen Getreide beim Rohwareneingang durchzuführen. Die Sklerotien des Mutterkorns ragen häufig aus den Spelzen des Getreides hervor und lassen sich bei der Kontrolle insbesondere durch ihre leicht gekrümmte Form und dunkle Färbung erkennen.

Ist Mutterkorn in einer Partie vorhanden, muss eine Probe des Getreides gezogen, das Mutterkorn aus der Probe herausgelesen, ausgewogen und der Mutterkornanteil berechnet werden.

Für die Berechnung ist folgende Formel anzuwenden:


20 09 04 Grafik Mutterkorn Getreide
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