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Force 20 CS – Anordnung des Ruhens für Anwendung in mehreren Gemüsekulturen

01.02.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Notfallzulassungen-BVL-1

Mit Wirkung zum 27. Januar 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Force 20 CS (Zulassungsnummer 034006-00/01) in Bezug auf die Anwendung in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel (Anwendungsnummern 034006-00/01-003, -004, -006) angeordnet.

Hierdurch bedingt darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin bis auf Weiteres auch nicht mehr für die Anwendung in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel in Verkehr gebracht werden. Die Anwendungen von Force 20 CS in Futter- und Zuckerrüben, Speisezwiebel, Möhre, Schalotte und Wurzelzichorie bleiben dagegen von der Entscheidung unberührt.

Das Ruhen der Zulassung für die genannten Anwendungen liegt in der Absenkung des zulässigen Rückstandshöchstgehalt (RHG) für den Wirkstoff Tefluthrin in Pastinake, Porree und Winterheckenzwiebel auf die untere Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg begründet.

Weitere Details zur Anordnung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel Force 20 CS finden Sie auf der Webseite des BVL.


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