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Insektizid Steward als bienengefährlich eingestuft

20.03.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat das Pflanzenschutzmittel Steward (Zulassungsnr. 024629-00, Wirkstoff: Indoxacarb) mit sofortiger Wirkung als bienengefährlich eingestuft (B1).

Bedingt durch die geänderte Einstufung der Bienengefährdung darf das Insektizid Steward ab sofort nicht mehr bei blühenden oder von Bienen beflogene Pflanzen, als auch bei Unkräutern zum Einsatz gebracht werden. Das BVL weist explizit darauf hin, dass diese Auflage bei jeder Anwendung des Mittels gilt, auch bei der Nutzung von Verpackungen, die diese geänderte Kennzeichnungsauflage nicht ausweisen. Um Inkonsistenzen zur neuen Bienenkennzeichnung zu vermeiden, wurden für die Anwendung von Steward bei bestimmten Obst- und Weinbauanwendungen Anpassungen zum Anwendungszeitpunkt vorgenommen.

Das BVL begründet seine Entscheidung mit vorliegenden Studien, wonach das Insektizid mit dem Wirkstoff Indoxacarb gemäß den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 546/2011 vom 10. Juni 2011 als bienengefährlich einzustufen ist.

Weitere Informationen zur geänderten Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Steward finden Sie auf der Webseite des BVL.


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