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Kirschessigfliegen und Kirschfruchtfliegen – Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel Exirel

25.04.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

22 05 11 Notfallzulassungen Exirel Suesskirschen

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für das Insektizid Exirel zur Bekämpfung der Kirschessig- sowie der Kirschfruchtfliege erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus, darf Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2023 gegen Kirschessigfliegen (Drosophila suzukii) und Kirschfruchtfliegen (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) an Süß- und Sauerkirschen eingesetzt werden.

Ferner ist der Einsatz von Exirel für die Bekämpfung von Kirschessigfliegen an Pflaumen, Zwetschen, Renekloden, Mirabellen und Pfirsichen im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2023 zulässig.

Weitere Informationen und Hintergründe zu den Notfallzulassungen für Exirel und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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