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Neuerungen in der QS-Systemkette Fleisch und Fleischwaren ab 2021

20.10.2020 | Tierhaltung/Transport | Fleischwirtschaft

20 10 19 Neuerungen QS Systemkette Fleisch Fleischwaren

Die Fachbeiräte Rind und Schwein bzw. Geflügel haben auf ihrer letzten Sitzung die Revisionen und Neuerungen für die QS-Anforderungen ab 2021 beschlossen. Ab dem 19. Oktober können die Revisionen auf der QS-Webseite kommentiert werden. Die finalen, zum 1. Januar 2021 wirksam werdenden Leitfäden, Anlagen und Checklisten werden ab dem 1. Dezember zum Download bereitgestellt.

Die wesentlichen Revisionen und Neuerungen sind folgende:

 

Revisionen im Leitfaden Landwirtschaft

In den Leitfäden Landwirtschaft wird das Kapitel zur Futtermittelherstellung (Kap. 3.3) so umstrukturiert, dass für landwirtschaftliche Betriebe, die Futtermittel selbst oder in Kooperation herstellen, keine Zertifizierung als Futtermittelhersteller notwendig ist.

Im Leitfaden Geflügel Elterntierhaltung wurde eine Ergänzung der Definition des Platzangebots beschlossen: Als nutzbare Stallfläche gilt die Fläche, die den Tieren jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung steht. Zur nutzbaren Stallfläche können auch die erhöhten Abdeckungen der Kotgrube gezählt werden. Der eingestreute Bereich muss den Tieren jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen und mindestens ein Drittel der nutzbaren Stallfläche betragen.

 

Völlig unangekündigte Spotaudits in der Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung

Vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit auch zu Listerienfunden bei Systempartnern der Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung kam, die u.a. zu Betriebsschließungen und öffentlichen Warenrückrufen führten, haben die Wirtschaftsvertreter und QS beschlossen, dass bei allen Unternehmen auf den Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung die bereits vor Jahren eingeführten Spotaudits in Zukunft völlig unangekündigt durchgeführt werden sollen.

Über diese speziellen Audits wird insbesondere bei Standorten mit hohen Hygieneanforderungen die Prüfschärfe verdichtet und gleichzeitig die Reputation des QS-Systems gestärkt. Ab Mitte nächsten Jahres sollen alle Standorte auf den Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung während der individuellen Zertifikatslaufzeit einmal völlig unangekündigt auditiert werden.


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