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Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro für mehrere Anwendungen

09.01.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Mit Wirkung zum 20. Dezember 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro (Zulassungsnummer: 007030-00, Wirkstoff Abamectin) für mehrere Anwendungen widerrufen. Dies teilte das BVL in einer am 6. Januar 2023 veröffentlichten Fachmeldung mit.

Betroffen von dem Teilwiderruf und damit ab sofort nicht mehr zulässig sind die nachfolgenden Anwendungen:


Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur
007030-00/00-007 Spinnmilben Gurke
007030-00/00-008 Spinnmilben Tomate
007030-00/00-009 Spinnmilben Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili)
007030-00/00-011 Spinnmilben Zucchini
007030-00/00-012 Minierfliegen Tomate
007030-00/03-017 Minierfliegen Kopfsalat
007030-00/03-020 Minierfliegen Gurke, Patisson, Zucchini
007030-00/03-021 Minierfliegen Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Rie-senkürbis
007030-00/04-004 Tomatenrostmilbe (Aculops lycopersici) Tomate
007030-00/04-005 Gallmilben Tomate
007030-00/05-003 Spinnmilben Erdbeere
007030-00/05-004 Erdbeermilbe Erdbeere
007030-00/05-005 Thripse Erdbeere

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels Vertimec Pro bleiben nach Angaben des BVL von der Entscheidung unberührt.

Der Teilwiderruf von Vertimec Pro liegt darin begründet, dass die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) für den Wirkstoff Abamectin gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 überprüft und im Zuge des Verordnungsentwurfs SANTE/11316/2021 seitens der EU Kommission herabgesetzt wurden. Da hierdurch die festgelegten RHG für diese Anwendungen nicht sicher eingehalten werden können, wurden diese widerrufen.


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