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Anwendung von Mospilan SG an Spinat und Mangold im Freiland wieder zulässig

20.02.2020 | Kontrollen und Laboranalysen | Produktion | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Ab sofort ist die Anwendung von Mospilan SG – unter Wahrung einer Wartezeit von 7 Tagen – zur Bekämpfung von Blattläusen an Spinat sowie an Schnitt- und Stielmangold im Freiland wieder zulässig.

Auf Antrag des Zulassungsinhabers hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im März 2019 die Zulassungen des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG (Zulassungsnr. 005655-00) für bestimmte Anwendungen wiederrufen. Unter der Voraussetzung einer Verlängerung der Wartezeit auf 7 Tage hat das Insektizid, das auch unter der Bezeichnung Danjiri (Zulassungsnr. 005655-60) vertrieben wird, für die genannten Anwendungen wieder eine Zulassung erhalten.

Für folgende Anwendungen bleibt dagegen der Widerruf der Zulassung für Mospilan SG bestehen:

  • Blattläuse bzw. Weiße Fliegen an Salaten im Gewächshaus
  • Blattläuse an Endivien im Freiland bzw. Gewächshaus
  • Weiße Fliegen an Endivien im Gewächshaus
  • Kohlmottenschildlaus, Mehlige Kohlblattlaus an Blattkohlen (ausgenommen Choy Sum) im Freiland

Andere Anwendungen der o. g. Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Weitere Details und Hintergründe zur ab sofort wieder zulässigen Anwendung von Mospilan SG an Spinat und Mangold im Freiland finden Sie auf der Webseite des BVL.


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