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Befunddatenmeldung in der Geflügelschlachtung erweitert

27.02.2019 | Schlachtung/Zerlegung

19 02 27 Befunddatenmeldung In Der Geflügelschlachtung Erweitert

Der QS-Fachbeirat Geflügel hat eine Erweiterung der Befunddatenmeldung in der Geflügelschlachtung beschlossen. Der Leitfaden Befunddatenerfassung in der Geflügelschlachtung wird mit Wirkung zum 1. März 2019 angepasst.

In der neuen Fassung werden die nachfolgenden Punkte neu aufgenommen:

  • Verworfene Tiere (mit Hauptverwurfsgründen)
  • Brusthautveränderungen bei Putenhähnen
  • Ergänzende Vorgaben zu den Kamerasystemen
  • Beispielbilder für die Einstufung der Fußballenveränderungen

Die neu erhobenen Befunddaten (Anzahl verworfener Tiere, Hauptverwurfsgründe und Brusthautveränderungen) müssen von den Schlachtbetrieben rückwirkend zum 1. Januar 2019 gemeldet werden. Dazu können die Schlachtbetriebe ab dem 5. März 2019 die bereits in der Befunddatenbank Geflügel erfassten Werte für 2019 um die neuen Befunde ergänzen und diese erneut übertragen. Ab dem 1. Juli 2019 werden in der Befunddatenbank nur noch Datensätze akzeptiert, welche die Angaben zu den neuen Befunden enthalten.

Den aktualisierten Leitfaden Befunddatenerfassung in der Geflügelschlachtung finden Sie hier. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Neuerungen im Leitfaden finden Sie in der dazugehörigen Revisionsinformation.


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