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Notfallzulassung für KARATE ZEON zur Bekämpfung der Kirschessigfliege

10.06.2020 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Für die Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON erteilt.

Danach ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin über die bestehende Zulassung hinaus in folgenden Kulturen und Zeiträumen zulässig:

  • Süß- und Sauerkirsche, Pfirsich und Aprikose vom 29. Mai bis 25. September 2020
  • Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode vom 15. Juni bis 12. Oktober 2020

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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