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Notfallzulassung für LMA gegen Feuerbrand an Kernobst

22.03.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

BVL Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erlassen.

Die Notfallzulassung für LMA gilt für die Anwendung gegen Feuerbrand an Kernobst und wurde für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 erteilt.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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