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Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoff Chlorthalonil – Widerruf der Zulassung zum 31. Oktober 2019

02.09.2019 | Produktion

BVL Pflanzenschutz

Mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil widerrufen. Betroffen von dem Widerruf, der auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgte, sind die Fungizide AMISTAR Opti (Zulassungsnr. 005748-00), ZAKEO OPTI (005748-60) und InnoProtect AMISTAR Opti (005748-61).

Im Zuge des Widerrufs gilt für die drei Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2020 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 20. Mai 2020. Beide Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/677 und dem Pflanzenschutzgesetz. Eventuell noch vorhandene Reste sind nach Ende der Aufbrauchfrist entsorgungspflichtig. Mit den identischen Fristen gilt der Widerruf im konkreten Einzelfall auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Weitere Details und Hintergründe zum Widerruf der Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil finden Sie hier.


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