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Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 revidiert

26.02.2018 | Einzelfuttermittelherstellung | Einzelfuttermittel

16 12 07 Mais

Mit Wirkung zum 23. Februar 2018 wurde der Zusatzkontrollplan Aflatoxin B1 revidiert. In der revidierten Fassung ist insbesondere die Änderung im Kapitel Probenahme zu beachten: Unternehmen, die den Zusatzkontrollplan anwenden, müssen ab sofort mindestens 4 kg Probenmaterial (Mais/- Verarbeitungsprodukt) an das beauftragte Labor schicken.

Für das Labor wurden genaue Vorgaben an die Vorbereitung und Analyse der Probe festgelegt (u.a. vollständige Vermahlung und Homogenisierung der Probe). Zudem wurden neue Risikoeinstufungen für mehrere Herkunftsländer getroffen. Für Brasilien wurde das Risiko einer Kontamination von Mais mit Aflatoxin B1 von Gering auf Mittel herauf- und für Kroatien von Mittel auf Gering herabgesetzt.

Alle im Zuge der Revision vorgenommenen Änderungen können der Revisionsinformation entnommen werden. Den ab sofort gültigen Zusatzkontrollplan Aflaoxin B1 finden Sie hier.


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