Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin) erteilt.
News Systemkette Obst und Gemüse
BVL – Zulassungswiderruf für Pflanzenschutzmittel Biscaya
Auf Antrag des Zulassungsinhabers widerruft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) mit Wirkung zum 3. August 2020 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Biscaya (Zulassungsnummer 005918-00/00; Wirkstoff: Thiacloprid).
Notfallzulassung für Insegar gegen Pflaumenwickler an Pflaumen, Zwetschen und...
Obsterzeuger können ab Mitte Mai im Kampf gegen Pflaumenwickler auf das Insektizid Insegar zurückgreifen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für den...
April 2020 - Übersicht zu neuen QS-Systempartnern
Jeden Monat entscheiden sich weitere Unternehmen aus dem In- und Ausland für eine Teilnahme am QS-System und zeigen so ihren Kunden, dass sie alle betrieblichen Prozesse von unabhängigen Stellen überprüfen lassen.
BVL: Notfallzulassung für Herbizid Asulox
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox (Wirkstoff: Asulam) erlassen.
BVL erweitert bestehende Zulassung für Pflanzenschutzmittel Teppeki
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Teppeki (Zulassungsnr. 025691-00, Wirkstoff: Flonicamid) zum Einsatz gegen Blattläuse und Weiße Fliegen um zusätzliche Kulturen erweitert.
Notfallzulassung für Novodor FC gegen Kartoffelkäfer im ökologischen Anbau
Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Novodor FC im Kartoffelanbau erlassen.
Neue Ausgabe QS-Report Obst, Gemüse, Kartoffeln erschienen
Die neue Ausgabe des QS-Reports für die Obst- und Gemüsebranche steht Ihnen ab sofort in unserem Medienkatalog der QS-Unternehmensseite zur Verfügung.
Weitere Notfallzulassung für Movento 100 SC
Gemäß einer vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung, können Erzeugerbetriebe ab sofort das Insektizid Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) einsetzen.